Abdichtung von Balkonen

Bausachverständiger für Balkone in Berlin Brandenburg

 

Flachdachrichtlinie 2019 – Abschnitt 4.4: Anforderungen an Türanschlüsse auf Balkonen

Laut der Flachdachrichtlinie 2019 (Abschnitt 4.4) muss die Anschlusshöhe an Türen auf Balkonen mindestens 15 cm über der Oberfläche des Belags liegen. Dies dient dazu, das Eindringen von Wasser durch Schneematschbildung, Wasserstau, verstopfte Abläufe, Schlagregen oder Winddruck zu verhindern.

Alternative Lösungen für eine verringerte Anschlusshöhe

Die Anschlusshöhe kann reduziert werden, wenn geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise ein rinnenförmiger Entwässerungsrost, einen sicheren Wasserablauf gewährleisten. Dabei darf die Mindesthöhe jedoch 0,05 m nicht unterschreiten.
Barrierefreie Übergänge gelten als abdichtungstechnische Sonderlösungen und erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen, etwa:

  • Beheizbare Entwässerungsroste
  • Ausreichendes Gefälle
  • Überdachungen
  • Spezielle Türrahmen oder Flanschkonstruktionen
  • Zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit gesonderter Entwässerung

Gefälle der Abdichtungsschicht gemäß DIN 18531-5:2017-07

Nach der DIN 18531-5:2017-07 (Abschnitt 6.2) muss die Abdichtungsschicht ein Mindestgefälle von 1,5 % aufweisen, um Niederschlagswasser sicher abzuleiten. Dieses Gefälle kann durch die Tragkonstruktion oder eine zusätzliche Gefälleschicht (z. B. Estrich) realisiert werden.

Gemäß Abschnitt 6.4.6 Türanschlüsse muss die Anschlusshöhe der Abdichtung im Türbereich mindestens 0,15 m über der Belagsoberfläche betragen. Eine Reduzierung ist nur zulässig, wenn durch eine zusätzliche Entwässerung direkt vor der Türbreite die Wasserbelastung minimiert wird.

Sicherstellung eines einwandfreien Wasserablaufs

Ein sicherer Wasserablauf im Türbereich ist essenziell. Dies kann durch den Einbau einer wannenbildenden Entwässerungsrinne mit direktem Anschluss an die Entwässerung gewährleistet werden. In diesen Fällen darf die Anschlusshöhe auf mindestens 0,05 m reduziert werden.

Abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen für barrierefreie Übergänge

Barrierefreie, niveaugleiche Übergänge oder Übergänge mit einer Schwellenhöhe ≤ 0,02 m erfordern eine individuelle Planung. Hierbei kann die Abdichtungsschicht allein den Türanschluss nicht ausreichend schützen. Daher müssen planerische Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen von Wasser und das Hinterlaufen der Abdichtung zu verhindern.

Ausbildung von Türanschlüssen

Türen müssen so konzipiert sein, dass die Abdichtungsschicht hinter Rollladenschienen und Deckleisten geführt werden kann. Zudem müssen Entwässerungsöffnungen in Türrahmen oder Schlagregenschienen so gestaltet sein, dass das Wasser gezielt nach außen abgeleitet wird.

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