Beiträge zu Baugutachten
in Berlin & Brandenburg
Bauherrenberater für Berlin & Brandenburg beim Bauherren-Schutzbund e.V.

Klaus-Ulrich Sattler ist Bauherrenberater und gleichzeitig Mitglied im Bauherren-Schutzbund e.V.. Weitere Informationen zu ihm finden Sie auf der offiziellen Webseite des BSB unter: https://www.bsb-ev.de/klaus-ulrich-sattler/
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Abdichtung von Balkonen

Gemäß der Flachdachrichtlinie, die für die Abdichtung von Balkonen gilt, muss die Anschlusshöhe an Türen mindestens 15 cm über der Oberfläche des Belags liegen. Dies verhindert, dass Wasser durch Schneematschbildung, Wasserstau, verstopfte Abläufe, Schlagregen oder Winddruck über die Türschwelle in das Bauwerk eindringt.
Schimmelbefall Messung mit Lumitester Smart

Zusätzlich zu den bewährten Untersuchungsmethoden wie Raumluftmessungen und Beprobungen von Oberflächen und Materialien auf Schimmelvorkommen setzen wir nun auch den ATP-Test mit dem Lumitester Smart von Kikkoman ein.
Abdichtung von Innenräumen

Die Anforderungen an Abdichtungen in Innenräumen, insbesondere in Duschen und Bädern, sind in der DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze festgelegt.
Darüber hinaus sind weitere wichtige Aspekte zu beachten.
Feuchte und Schimmel in Privat- und Gewerberäumen

Schimmelbefall ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann ernsthafte Schäden an der Bausubstanz verursachen und die Gesundheit der Bewohner oder Nutzer gefährden. Bevor eine Sanierung erfolgt, ist es essenziell, die Ursachen genau zu analysieren – denn ohne die Beseitigung der Feuchtigkeitsquelle wird der Schimmel immer wieder auftreten.
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Mängel bei Dachklempnerarbeiten

Achtung: Mangelhafte Dachklempnerarbeiten!
Dachseitige Anschlüsse bei Abdichtungen müssen – je nach Dachneigung – gemäß Flachdachrichtlinie (Stand 12/2016) mindestens 50 bzw. 100 mm über der Oberkante von Belägen oder Kiesschüttungen liegen. Bei Metalldeckungen ist ein Mindestmaß von mehr als 25 mm erforderlich.
Richtig Heizen und Lüften von Wohnungen

Der Fachbereich Bau des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und - sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) stellt mit diesem Merkblatt wichtige Informationen für Mieter, Eigentümer, Verwalter und Bauträger bereit. Ziel ist es, Schimmelbildung in Wohnräumen vorzubeugen.